Franz-Haas-Platz 3,
A-1110 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 890 11 02
Mobil: +43 660 890 11 02
E-Mail: office@edvservice-wien.at
Mo-Fr: 09:00 - 13:00 | 14:00 - 18:00
(wenn Sie zu Uns kommen)
Betriebssysteminstallation (inkl. allen Treibern und Updates) |
€ 75,- |
Softwaremäßiger Service (zB. nach einem Virusbefall) |
€ 75,- / Stunde |
Datenrettung nach einem Crash (wenn das System zB nicht mehr bootet) |
ab € 150,- |
Backuperstellung (bei Betriebsysteminstallation/Formatierung) |
auf Anfrage |
Fehleranalyse / Kostenvoranschlag |
€ 40,- |
Hardwareeinbau/-tausch pro Teil bei PC's (z.B. RAM, CPU, Motherboard,Festplatte,....) |
€ 40,- |
Hardwareeinbau/-tausch pro Teil bei Notebooks/Laptops (Kostenvoranschlag meist nur nach Analyse möglich!) |
auf Anfrage / Nach der Analyse |
Computerzusammenbau/-assembling | auf Anfrage |
(Wenn Wir zu Ihnen kommen, minimum Buchung pro Anfahrt sind 90 Minuten.)
08.00 - 19.00 | € 18.75,- / 15-Minuten * |
19.00 - 08.00 sowie an Samstag, Sonn- und Feiertagen | € 22.5,- / 15-Minuten * |
!!! Beratung und Installation von alternativer Software (Open-Source-Software) - schont Ihre Tasche und und lästige Lizenzierungsmechanismen überflüssig werden.
!!! B2B EDV Betreuung und Service sowie Netzwerkverkabelung und Netzwerkinstallationen, fragen Sie uns einfach dannach.
Alle angeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MWSt und sind nur im Bereich der B2C (Endkunden) geltend.
* Für Wien und Umgebung fällt eine minimale Fahrtkostenpauschale bei VorOrtservices in der Höhe von € 25,- an. Bei allen Angeboten sowohl InHouse als auch VorOrt mißt sich die Dauer bzw. Terminisierung nach der aktuellen Auftragslage, ist die Arbeit jedoch eilig wird ein Expresszuschlag in der Höhe von € 50,- verrechnet.
EDV Service Wien bietet für Privatanwender folgende Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen an:
Wir sind seit 2006 spezialisert auf den Service und Reparatur von Notebooks, Netbooks, MacBooks sowie PC/Computer/Server. Hierbei bieten wir Reparaturen auf Chipbasis in unseren eigenen Räumen an, Ihr Gerät verläßt nicht unser Haus. Dadurch sind wir imstande eine entsprechende Garantie sowie Gewährleistung zu geben. Für nähere Infomationen schauen Sie sich unseren Reparaturablauf an.
Diese Sparte bieten wir erst seit 2012 an, sind aber auch hier spezialisert. Ganz speziell bieten wir hier den Tausch von Displays, Strombuchsen sowie Touchscreens an.
Wünschen Sie einen Service für Ihren Computer, Netzwerk oder Drucker bei sich zu Hause an, auch dies ist bei uns möglich. Unsere mobilisierten Aussendienstmitarbeiter betreuen Sie auch gerne zu Hause zu unseren günstigen Aussendienst-Tarife => Anfahrt Wien/Umgebung = EUR 20,- | 1. Stunde = EUR 60,- | jede weitere angefangene 15 Minuten = EUR 15,-
Wenn Ihr Festplatte, USB-Stick oder SD-Card mal streikt und Sie die Daten als verloren sehen, auch hier haben wir die Lösung parat, unser Datenrettungsservice bietet in nahezu allen Fällen (98%) eine Rettung an. Ihre Daten werden in einem Reinraum der Klasse 10 und 100 wiederhergestellt.
Besitzen Sie ein defektes oder ein altes Gerät (Notebook, Netbook, Tablet, Smartphone, PC, iMac, Macbook,...) dass Sie nicht merh benützen wollen so haben Sie die Chance dieses an uns zu verkaufen. Wir bewerten Ihr Gerät mit tagesaktuellen Preisen und zahlen Sie sofort in Bar aus. Sie brauchen nur mit Ihrem Gerät zu uns kommen. Bitte hier keine Detailanfragen via Telefon oder Mail, da wir das Gerät vorher auf Optik und Funktion überprüfen müssen ist eine exakte Fernaussage leider nicht möglich.
Möchten Sie Ihr Büro / Wohnung / Wohnhaus / Gebäude verkabeln oder die bestehende Leitungen durch schnellere Leitungen ersetzen, so sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Wir sind geübt in der raschen und unkomplizierten Verlegung von EDV Datenkabeln sowie in der Montage von Kabeltrassen / Kabelkanälen sowie Datendosen.
Wenn Sie eine Verkabelung Ihres Objektes beabsichtigen oder ein Projekt haben melden Sie sich einfach mit einem Gebäude-Plan oder einer Besichtigungsmöglichkeit direkt bei uns, in beiden Fällen bekommen Sie ein kostenloses Angebot von uns.
Auch ist uns ist kein Auftrag zu klein oder zu kompliziert, sowohl Altbauhäuser als auch Projekte mit nur einer Kabelstrecke sind uns willkommen.
Auch die Erweiterung und Optimierung von bestehende Datennetze gehören zu unseren Alltagsarbeiten. Nach erfolgter Arbeit können wir auf Wunsch auch ein Datennetzprotokoll mittels einer Vermessung durch unser Netzwerkmeßgerät anfertigen.
Unser Team ist auch geübt in der Errichtung von Netzwerkschränken sowie Serverräumen.
Anfragen sind uns jederzeit willkommen, dazu können Sie uns entweder per Telefon 0660 890 11 02 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mittels unserem Kontaktformular erreichen.
Serverlösung ist das Kernwort wenn es um eine ganzheitlich funktionierende IT in einem Unternehmen geht. Ein gut skaliertes und konzipiertes IT-System, samt den Clients, kann so manchen Ärger im (späteren) laufenden Betrieb ersparen. Durch unser Premiumservice für Businesskunden ist es sichergestellt dass unsere Kunden die Lösung erhalten die Ihr Unternehmen in der Gegenwart und auch für die Zukunft braucht.
Dafür wird im ersten Step eine genaue IST-SOLL-Analyse mit dem Kunden durchgeführt, dieser Service ist kostenlos und unverbindlich. Im nächsten Step kommt es dann zu einem Konzept dass dem Kunden vorgelegt wird, stimmt er diesem ein kommt es zur Angebotsphase, mit Zahlen und Fakten, samt einem Leasingsangebot (ist ein Extra dass keine Kosten verursacht sondern lediglich der Gegenüberstellung dient).
Der letzte Step ist dann die Durchführung des Projektes und Übergabe des funktionierenden Systems.
Eine wichtige Grundlage für die Sicherstellung des reibungslosen Betriebes ist unser After-Sales-Support welches täglich 24 Stunden mit einer maximalen Eingrifsszeit von 4 Stunden erreichbar ist.
Wir sichern Sie als Kunden zusätzlich durch einen Wartungsvertarg, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, ab. Hierbei werden alle Rollen genauestens definiert um Schwachstellen sowie Missverständnisse vorzubeugen.
Unsere Systemtechniker sind betraut mit folgenden Technologien:
Für Anfragen aller Art haben wir immer ein Ohr offen, Sie erreichen uns:
"INPUT - OUTPUT - KAPUTT"
Damit es nicht soweit kommt unterstützen wir Sie gerne rund um Ihr Netzwerk und Hardware im 24/7 Takt. Das heißt 24 Stunden pro Tag 7 mal die Woche kriegen Sie von uns Service und Support.
Unsere Servicetechniker sind fit mit Linux/Unix sowie Windows als auch in Apple Betreibssytemen und kommen zurecht in jeder LAN-Farm (Local Area Network = lokale Netzwerke) und auch in WAN-System (Wide Area Network = Weitbereichsnetz oder auch im Speziellen Standardübergreifende Netzwerke). Für Beratungen rund um Ihr Netzwerk sind unsere Servicemitarbieter gerne bereit VorOrt mit Ihnen dies unverbindlich und vor allem kostenlos zu tätigen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Unser besonderes Plus ist unser After-Sales-Supprt, dabei versprechen wir unseren Kunden den einwandfreien Betrieb bei den von uns durchgeführten Tätigkeiten. Sollte dieses nicht der Fall sein sind wir gerne bereit ohne zusätzliche Kosten Ihr Anliegen mit höchster Priorität zu behandeln.
1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen,
die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages
durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der
Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd
geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers
oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder
einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und
Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende
Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen
und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von
ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgte
Mahnung, einen Betrag von Euro 10,-- zu bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder
den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist
oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der
Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach
Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf
Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf
Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder
nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen
Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers
liegenden Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs
Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem
KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger,
Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die
Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche
Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch
für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie
erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht
eingeschränkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft,
muss der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen,
sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.
9. Fernabsatzgeschäft
9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner z.B.
durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um
ein Verbrauchergeschäft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag
schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen
Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb
von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen
Informationspflichten nach Punkt 9.2 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind Ausdrücklich ausgenommen
Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder
Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten
Verträge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des
Konsumtenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers
oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der
Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.
11. Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber
Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht
für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers
entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs- und
Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten
befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass
dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
13. Datenschutz und Adressenänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort
der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte
zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Montag - Freitag
08.00 - 19.00 .......................... 18.75,- Euro pro Viertelstunde*
19.00 - 08.00 .......................... 22.5,- Euro pro Viertelstunde*
Samstag, Sonntag und Feiertage
08.00 - 19.00 .......................... 22.5,- Euro pro Viertelstunde*
19.00 - 08.00 .......................... 27.5,- Euro pro Viertelstunde*
Expresszuschlag**.................... 50,- Euro
Minimum Buchung pro Anfahrt sind 2 Stunden.
Wien und Umgebung .............. 25,- Euro*
andere Gebiete auf Anfrage
Unsere Erstberatung (max. 1 Stunde) für Firmenkunden aus Wien und -Umgebung ist gratis.
Hierbei wird gemeinsam der IST-Stand ermittelt und die nächsten Ziele festgelegt. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen in der IT agieren wir bei diesen Gesprächen immer beratend, sprich wir empfehlen das Beste für den Nutzen des Kunden.
Unsere Kunden können uns wie folgt buchen:
Durch unsere selbstentwickelte Remotezugriffssoftware sind wir Imstande direkt und ohne Anfahrt das lokale Netzwerk beim Kunden zu Servicieren und Softwareprobleme zu beheben.
Kosten fallen hier einmalig für das Equipment an dannach fallen dann nur die Monatspauchale für die Benutzung in der Höhe von 150,- Euro* an (hierbei enthalten sind 2 Stunden Remoteservice).
Anfragen sind jederzeit willkommen hierzu unser Nummer:
01 / 890 11 02
* Diese Preise gelten nur in B2B Bereich; alle Preise exkl. der gesetzl. MWSt.
** Expresszuschlag ist in Fällen der Dringlichkeit fällig, wie z.B. in Fällen wo die von uns vorgesehen Servicetermine vorverlegt werden.
Im Namen unserer Kunden, die speziell in der Gründungsphase stehen oder deren Budgetierung die hohen Anschaffungskosten von Softwarelizenzen verbieten, haben wir nach günstiger alternativer Softwaremöglichkeiten recherchiert und haben hierbei die Entdeckung gemacht dass auch bei sogenannten Open-Source-Software keine schlechten Ansätze zu finden sind und diese in der heutigen Entwicklungsphase zumeist auch mit der teuren Konkurrenz mithalten können. So sind wir auf die Idee gekommen bei Interesse unseren Kunden/Interessenten ausgiebig über die Einsatzmöglichkeiten zu informieren um deren Budget zu schonen ohne Leistungeinbussen einstecken zu müssen.
Hierbei hat der User folgende Vorteile:
Nun ist eine Entscheidung zu treffen wage ich den Schritt und aktualisiere beim nächsten Update oder bei der Neuanschaffung auf Open-Source-Software. Für alle jene die sich noch nicht zu 100% dazu entschließen konnten oder Ihre Zweifel an dieser Unternehmung haben bieten wir eine kostenlose Beratungsstunde an. Dabei zeigen wir voll funktionsfähige Beispiele aus dem Alltag und zeigen auch deren Vor- und Nachteile.
Im nächsten Schritt nehmen wir die aktuelle Infrastruktur genauestens unter die Lupe, in späterer Folge suchen wir nach Alternativemöglichkeiten diese durch Open-Source-Software zu ersetzen. Gelingt uns dies verrechnen wir nur unsere eingesetzten Mannstunden die wir während der Installations- und Konfigurationshase eingebracht haben. Nach dem Übergang gehören die teuren Lizenzprobleme sowie die jährlichen Abgaben als auch Support&Updategebühren der Vergangenheit an. Einzig und allein bleibt die Aktualiserung und Erweiterung der Infrastruktur durch die hauseigene IT-Abteilung oder dem Servicepartner bestehen.
Als zuverlässiger Partner bei IT-Anschaffungen, haben wir uns zum Ziel gesetzt die Liquidität sowie Unabhängigkeit unserer Kunden weitgehendst zu schonen. Deshalb bieten wir ab sofort Hardwareleasing für jede Art und Umfang von IT-Anschaffungen an.
Dafür wird in erster Linie gemeinsam mit dem Kunden der Umfang der Anschaffung definiert und in nächstem Schritt passiert die Angebotsdarlegung inklusive eines Leasingangebots. Sobald der Kunde diesem Angebot zusagt wird der Leasingvertrag bei der Leasing-Gesellschaft eingereicht und innerhalb kürzester Zeit bekommen wir eine Zu-/Absage von der Leasing-Gesellschaft.
So leicht es sich anhört ist es auch, für die Formalitäten brauchen wir nur die richtigen Firmendaten und sonst nichts.
Die Vorteile einer Hardwareleasing liegen auf der Hand:
Durch einen Wartungsvertrag oder auch spontan bieten wir unseren Kunden/Interessenten eine 24 Stunden 7 Tageservice (je nach Verfügbarkeit) an. Dabei macht es keinen Unterschied ob es ein Sonntag ist oder auch ein Feiertag. Bei uns bekommt der Kunde die oberste Priorität. Für mehr Info kontaktieren Sie einfach einen kompeteneten Berater von uns oder hinterlassen Ihre Rückrüfnummer unterhalb in dem dafür vorgesehenem Feld.
unsere Leistungen:
Wir unterstützen seit 2006 unsere Businesskunden im Bereich des alltäglichen IT-Betriebs im klassischen Sinne, sprich (je nach Bedarf bzw. vertraglich geregelt) wir besuchen unsere Businesskunden vor Ort und lösen so dessen Probleme und Aufgaben, um den Betrieb der computersierten Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten.
Unser IT-Service bietet für die Wartung und Administration Ihrer EDV-Anlagen sowohl monatliche Wartungspauschalen als auch einen Spontanabruf eines Technikers mit einer Eingriffszeit von 2-4 Stunden in akuten Störungsfällen an.
Unser Premium Serviceleistungen für Businesskunden sind wie folgt:
Unsere Techniker sind gleichermaßen qualifiziert mit Microsoft-, Apple- und Linux-Betreibssytemen.
Durch starke Partnerschaften sowie langjährige Erfahrungen im IT-Bereich wissen wir worauf es ankommt und wie man IT-Projekte erfolgreich koordiniert und umsetzt.
Ein ganz spezielles Plus für EDV Anlagen Anschaffungen ist auch unser gemeinsames Hardwareleasing-Service mit der GRENKE-LEASING, wodurch Sie als Unternehmer leichter an hochpreisige Anlagen kommen und dabei auch Ihre Liquidität schonen.
Anfragen rund um Ihre IT-Betrieb sind unser jederzeit willkommen, dazu können Sie uns entweder per Kontaktformular, Email oder Telefon erreichen.
Unser Serviceteam ist stets bemüht bei Fragen oder Engpässen in Bezug auf Computernetzwerke und Serverhardware Sie als Kunden begleitend zu betreuen und zu beraten.
Unsere Kontakdaten:
Gasometer Wien - Entertainment Center
Franz-Haas-Platz 3
A-1110 Wien
Telefon:
Email:
Quelle: https://notebook-service.at/dl/tos/NOW_AGB-Notebook-Service.pdf
FaNetwork e.U.
Franz-Haas-Platz 3
Austria - 1110 Vienna
Phone 1: +43 1 890 11 02
Mobile 1: +43 660 890 11 02
Mobile 2: +43 699 1139 4962
Fax: +43 1 890 11 02 15
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Empfänger: FaNetwork e.U.
Bankinstitut: Raiffeisenkasse
Konto-Nummer: 9115767
BLZ: 32985
IBAN-Nr.: AT76 3298 5000 0911 5767
SWIFT (BIC): RLNWATWWZDF
Empfänger: FaNetwork e.U.
Bankinstitut: Deutsche Bank München
Konto-Nummer: 4375283
BLZ: 70070024
IBAN-Nr.: DE86 7007 0024 0437 5283 00
SWIFT (BIC): DEUTDEDBMUC
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