fbpx

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Allgemeine Geschäftsbediongungen

1. Präambel

1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen,
die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages
durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der
Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd
geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers
oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

 

3. Preise

3.1 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro

 

4. Zahlung

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder
einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und
Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende
Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

 

5. Eigentumsrecht

5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen
und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen.

 

6. Kostenvoranschlag

6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

 

7. Mahn- und Inkassospesen

7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von
ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgte
Mahnung, einen Betrag von Euro 10,-- zu bezahlen.

 

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung

8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder
den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist
oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der
Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach
Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf
Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf
Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder
nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen
Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers
liegenden Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs
Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem
KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger,
Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die
Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche
Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch
für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie
erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht
eingeschränkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft,
muss der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen,
sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.

 

9. Fernabsatzgeschäft

9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner z.B.
durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um
ein Verbrauchergeschäft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag
schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen
Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb
von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen
Informationspflichten nach Punkt 9.2 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind Ausdrücklich ausgenommen
Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder
Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten
Verträge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des
Konsumtenschutzgesetzes.

 

10. Vertragsrücktritt

10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers
oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der
Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.

 

11. Aufrechnung

11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber
Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht
für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

 

12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers
entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs- und
Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten
befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass
dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

 

13. Datenschutz und Adressenänderung

13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort
der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte
zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Publiziert in statische Inhalte